Wenn der Rentenbescheid nicht stimmt

Wir prüfen, begründen und korrigieren – fristwahrend und mit belastbaren Nachweisen. Ziel: Ihr gerechter Rentenanspruch.

Widerspruch prüfen lassen

Fristenalarm: Widerspruch in der Regel binnen 1 Monat nach Zugang.

Typische Fehlerbilder

Fehlende Zeiten

Ausbildungs‑, Kindererziehungs‑, Arbeitslosigkeits‑ oder Auslandszeiten wurden nicht erfasst.

Rechenfehler

Entgeltpunkte oder Zugangsfaktor falsch angewandt.

Falsche Zuordnung

Zeitarten unzutreffend klassifiziert, Doppelzählungen oder Nichtanrechnung.

Beweisquellen

  • Arbeitgeberbestätigungen, Lohnabrechnungen
  • DRV‑Verlaufsprotokoll, Kontoauszüge
  • Ausländische Versicherungsnachweise, E‑Formulare

Widerspruchsverfahren mit System

  1. Analyse des Bescheids und Akteneinsicht
  2. Beweisliste und Nachweisbeschaffung
  3. Juristisch fundierte Begründung
  4. Fristgerechte Einreichung
  5. Nachverfolgung, ggf. Abhilfe oder Klagevorbereitung

Kommunikation erfolgt strukturiert, Rückfragen werden zeitnah beantwortet.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontenklärung & Nachweise

  • Aufstellung fehlender Perioden mit Nachweisstatus
  • Checkliste für akzeptierte Belege und Beglaubigungen
  • Anfragen bei Dritten (Arbeitgeber, Archive, Behörden)

Folgetermine stellen sicher, dass nichts liegen bleibt.

Erreichte Korrekturen

„Fehlende Studienzeit anerkannt, +9,50 Entgeltpunkte nach Neuberechnung.“

Julia R., München

„Widerspruch gegen Ablehnung der polnischen Zeiten erfolgreich. Ergebnis deutlich besser als erwartet.“

Piotr N., Hamburg

Fristen & Rechtliches

  • Widerspruchsfrist: i. d. R. 1 Monat ab Bekanntgabe
  • Akteneinsicht möglich; wir beantragen diese auf Wunsch
  • Zusammenarbeit mit Fachanwältinnen/Fachanwälten bei Bedarf

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Jetzt Widerspruch prüfen lassen

Telefon: +49 30 6293 2740 • E‑Mail: [email protected]

Unverbindlich anfragen